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12. Januar 2012 Elke Breitenbach

Ein-Euro-Jobber als Wachschützer?

17. Wahlperiode • 6. Sitzung
Elke Breitenbach, Sprecherin für Arbeit, Soziales, Inklusion sowie Senioren

[aus dem Plenarprotokoll]

Vizepräsidentin Anja Schillhaneck:

Das Wort zur nachsten Mündlichen Anfrage hat die Abgeordnete Elke Breitenbach von der Linksfraktion über

Ein-Euro-Jobber als Wachschutzer?

– Bitte sehr!
Elke Breitenbach (LINKE): Ich frage den Senat:

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage hat der Bildungstrager Antares IT dem Bezirk Neukölln Ein-Euro-Jobber als Wachschützer angeboten?

  2. Wie soll die nun angekündigteÜbergangslosung aussehen, die das Jobcenter unterstützen möchte?

Vizepräsidentin Anja Schillhaneck:

Vielen Dank! – Für den Senat – bitte, Frau Senatorin!

Senatorin Dilek Kolat (Senatsverwaltung fur Arbeit, Integration und Frauen):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Elke Breitenbach! Ich beantworte Ihre erste Frage wie folgt: Die Antares IT gGmbH ist ein Träger von Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen. Sie führt eine vom Jobcenter Neukölln bewilligte Arbeitsgelegenheit mit mehr Aufwandsentschädigung unter der Bezeichnung „Schulstreife“ durch. Diese Maßnahme wird ohne finanzielle Beteiligung des Landes Berlin durchgeführt, sodass mir auch keine relevanten Bewilligungsunterlagen vorliegen.

Nach den mir vorliegenden Informationen beinhalten jedoch die bewilligten Aufgabenbeschreibungen keine wachschutzrelevanten Tätigkeiten. Dementsprechend gibt es keine Rechtsgrundlage, auf der der Träger hatte Wachschützer anbieten können. Der Einsatz von Wachschützern vor dem benannten Gymnasium erfolgte ohne Zustimmung des Jobcenters und wurde nach Bekanntwerden sofort unterbunden.

Zu Frage 2: Die Geschäftsführung des Jobcenters hat zu Gesprächen mit allen Beteiligten, zu Beratungen über unterstützende Maßnahmen zur Schulwegsicherung und -begleitung eingeladen. Dabei wurde aber auch ganz klar deutlich gemacht, dass diese Unterstützung nur im Rahmen der Möglichkeiten der Beschäftigungsforderung erfolgen kann. Frau Breitenbach, Sie wissen ganz genau, was die Voraussetzungen für Beschäftigungsforderung sind. Das heißt, es muss sich um zusatzliche Arbeit handeln, also kein Wettbewerb darf verdrängt werden, und das ist auch die Linie meines Hauses. – Danke schön!

Vizepräsident Andreas Gram:

Danke schön! – Eine Nachfrage der Kollegin Breitenbach. – Bitte schön! Elke Breitenbach (LINKE):

Eine Nachfrage, ob ich Sie richtig verstanden habe: Es wird also in Zukunft auch keinerlei Wachschutztätigkeiten im Rahmen irgendwelcher Formen öffentlich geförderter Beschäftigung geben, weil dies, wie wir beide wissen, immer zusätzlich sein muss, und das ist es nicht. Das können Sie also ausschließen.

Vizepräsident Andreas Gram:

Frau Senatorin!
Senatorin Dilek Kolat (Senatsverwaltung fur Arbeit, Integration und Frauen):

Frau Abgeordnete! Sie wissen ja, dass es eine Einigung zwischen der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und den Kammern gibt, was gerade diese Beschäftigungsmaßnahmen angeht. Dort gilt das Grundprinzip, dass eben diese Aufgaben zusatzlich sein mussen, und diese Maßnahmen, über die wir gerade sprechen, erfüllen diese Voraussetzung nicht und sind auch ohne Genehmigung des Jobcenters sozusagen eingesetzt worden. Es wurde schnell gehandelt, und ich glaube, an dieses Grundprinzip hat sich das Jobcenter Neukölln am Ende gehalten, und das ist auch nach wie vor die politische Linie meines Hauses.

Vizepräsident Andreas Gram:

Vielen Dank! – Eine Nachfrage des Kollegen Mutlu? – Bitte schon! Ozcan Mutlu (GRÜNE):

Frau Senatorin! Dieser Fall wurde publik, weil sich die Stadträtin öffentlich damit feiern wollte. Deshalb meine Frage an Sie: Halten Sie es für notwendig, in Anbetracht dieses Falles zu überprüfen, ob anderweitig im Bildungsbereich und anderen Bereichen MAE-Krafte regelwidrig eingesetzt werden, Falle, die wir z. B. öffentlich noch nicht kennen, ob Sie da als zuständige Senatorin gedenken zu überprüfen, ob die MAE-Krafte tatsächlich alle auch regelkonform eingesetzt werden?

Vizepräsident Andreas Gram:

Danke schön! – Frau Senatorin, bitte!
Senatorin Dilek Kolat (Senatsverwaltung fur Arbeit, Integration und Frauen):

Die Zuständigkeit liegt eindeutig bei der für Schule zuständigen Bezirksverwaltung. Ich habe vorhin dargestellt, dass meine Verwaltung, was die Zuwendung angeht, öberhaupt nicht beteiligt ist. Selbstverständlich werde ich als Arbeitssenatorin darauf achten, dass dieses Grundprinzip, das im Bereich von Arbeitsmarktforderung sehr wichtig ist, dass reguläre Arbeitskräfte nicht verdrängt werden, eingehalten wird, und dort, wo es Informationen gibt, werde ich natörlich Gespräche fuhren und dafür sorgen, dass es auch wieder geradegerückt wird, denn es macht wirklich keinen Sinn, mit öffentlichen Geldern öffentliche Beschäftigung zu fordern und damit andere Arbeitsplätze zu gefährden. Das ist nicht Sinn und Zweck öffentlicher Beschäftigung.

Vizepräsident Andreas Gram:

Vielen Dank!