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23. September 2010 Elke Breitenbach

Mehr Transparenz im Zuständigkeitsdschungel

16. Wahlperiode  70. Sitzung: Elke Breitenbach zum Antrag der Fraktion Die Linke auf Anerkennung von im Herkunftsland erworbenen Berufsabschlüssen bei Migranten und Migrantinnen

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlüssen wird mit dem Fachkräftemangel immer mehr zum Thema. Das ist zwar gut, aber es geht dabei nicht allein darum, dem Fachkräftemangel zu begegnen; es geht in erster Linie bei dem Thema auch darum, die Rechte der Menschen zu stärken, die einen Anspruch darauf haben, dass ihr Wissen anerkannt wird und dass sie eine Chance bekommen, Erwerbsarbeit ausführen zu können. Integration durch Partizipation heißt auch, Zugänge in den Erwerbsarbeitsmarkt zu öffnen und Wissen und Ressourcen nicht einfach zu verschleudern.

Da will ich nur mal eine Zahl nennen: 38 Prozent der achtzehn bis fünfundsechzigjährigen Berliner mit Migrationshintergrund haben Hochschulreife. Das ist mehr als bei den Herkunftsdeutschen, aber bei weitem arbeiten nicht alle auch im hochqualifizierten Bereich. Und man muss feststellen, dass das System zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und Qualifikationen unübersichtlich ist.

So können beispielsweise ein Friseur oder eine Bäckerin, die ihre Fähigkeiten nachweisen, in dem jeweiligen Beruf beschäftigt werden. Ein formaler Abschluss ist dabei nicht nötig. Will die Bäckerin aber als selbstständige Meisterin arbeiten, braucht sie die formale Anerkennung eines Berufsabschlusses.

Noch unübersichtlicher ist das alles im akademischen Bereich, auch von der gesetzlichen Lage her. Und die Arbeits und Sozialminister haben im letzten Jahr auf Initiative von Berlin und Bayern einstimmig einen Antrag zum Thema Berufsanerkennung mit unterschiedlichen Forderungen an die Bundesregierung verabschiedet.

Diese hat angekündigt, dazu etwas vorzulegen. Das schreibt ja auch die FDP in ihrem Änderungsantrag, und Sie fordern auf, das zu unterstützen. Und da sage ich Ihnen mal: Das würden wir ja gerne. Nur leider hat die Bundesregierung bislang noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt wie angekündigt, sondern nach wie vor ist es das Eckpunktepapier aus dem letzten Jahr, mehr gibt es leider nicht.

Das ist auch der Punkt, wo wir gesagt haben, wir möchten nicht länger darauf warten, dass die Bundesregierung etwas vorgelegt hat. Wir wollen schon noch mal gucken, dass man auf Landesebene Schritte einleitet, die dazu führen, dass Menschen mit anerkannten Berufsabschlüssen eine zweite Chance erhalten.

[Beifall bei der Linksfraktion –

Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Es gibt in Berlin gute Beispiele wie das Projekt „Starke Frauen“ oder in Marzahn-Hellersdorf das Projekt „Arbeit und Integration für russischsprachige Akademikerinnen und Akademiker“. Es gibt aber auch viele andere gute Beispiele in anderen Bundesländern, von denen wir lernen können. Ein Beispiel haben wir genannt, das Weiterbildungsprojekt für Ärztinnen und Ärzte in Brandenburg. Etwas Ähnliches gibt es in MecklenburgVorpommern.

Wir brauchen auch mehr Transparenz im Zuständigkeitsdschungel. Deshalb nenne ich ein weiteres Beispiel. Wenn man einen Blick nach Brandenburg wirft, wird man feststellen, dass die vor Kurzem ein Internetportal eröffnet haben, das Beratungen und Hilfe und Zuständigkeiten deutlich macht und für alle eine Hilfe ist.

So etwas bräuchten wir in Berlin auch. Da müssten sich alle beteiligten Senatsverwaltungen zusammensetzen und so etwas schaffen; deshalb unser Antrag. Wir glauben, dass es sehr viele Ideen gibt, die man hier schon einmal umsetzen kann. Wir hoffen weiterhin darauf, dass die Bundesregierung etwas vorlegt, was wir dann auch unterstützen würden. – Danke!

[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]