09.12.2011
Information der Linke.Pankow
Die Existenz der Poliklinik in Buch steht in Frage, seitdem dort tätige Ärzte unter Verdacht stehen, ihre Leistungen nicht ordnungsgemäß abgerechnet zu haben. Wir informieren über den aktuellen Stand der Dinge:
Im Juni 2011 hat die Staatsanwaltschaft aufgrund einer Anzeige der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin Ermittlungen wegen des Verdachtes von Abrechnungsbetrug
eingeleitet. Der Vorwurf der KV bestand im Wesentlichen darin, dass ärztliche Leistungen im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) nicht allein von den dafür ermächtigten Ärzten erbracht wurden, sondern dass auch weitere Ärzte aus dem Klinikum in der Patientenversorgung des MVZ tätig waren.
Anders als in Krankenhäusern muss die Patientenbehandlung in den MVZs durch die
dazu ermächtigten Ärzte persönlich erfolgen. Andere Ärzte sind dazu abrechnungstechnisch nicht befugt, unabhängig davon, ob sie Assistenzärzte in der Ausbildung oder Fachärzte in Oberarztfunktion sind. Das ärztliche Berufsrecht ist hier historisch immer noch auf die Belange des selbständig niedergelassenen Arztes orientiert.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Facharztweiterbildung von Ärzten nach den geltenden Normen nur entweder im Krankenhaus oder in der ambulanten Praxis erfolgen darf, nicht aber parallel.
Das ist nicht sinnvoll. Es ist unbestritten, dass sogenannte „sektorübergreifende“
Versorgungsmodelle weiter gefördert werden. Dadurch wird die sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Krankenhaus und ambulanter Medizin in entsprechenden Strukturen verstärkt. Dazu muss das System des Vertragsarztrechtes, das bisher auf die Einzelpraxis zugeschnitten ist und
von der Trennung der Versorgungssektoren ausgeht, geändert werden. Es muss endlich
von solchen nicht mehr zeitgemäßen Vorgaben bereinigt werden. Ob die Bundesregierung mit dem künftigen Versorgungsgesetz diese Regelungen ändert, ist noch unklar.
Um ÄrztInnen und Patientinnen und Patienten so schnell wie möglich die rechtliche und tatsächliche Sicherheit zurück zu geben, müssten aber jetzt die Weichen gestellt werden.
Inzwischen hat die KV beim Zulassungsausschuss für ÄrztInnen einen Antrag auf Zulassungsentziehung für die Arztsitze der Radiologie (Helios Buch III) gestellt. Der Antrag beinhaltet aber nicht den sofortigen Zulassungsentzug. Man kann davon ausgehen, dass das Verfahren einige Zeit beanspruchen wird. Bis zur letztlichen Entscheidung gilt der Status quo.
Dies löst aber nicht das aktuelle Problem, denn schon jetzt gibt es Einschränkungen –
lange Wartezeiten und Terminabsagen sind an der Tagesordnung. Tausende Berliner/innen und Brandenburger/innen haben in einer Unterschriftenaktion dagegen protestiert.
Diese Verschlechterungen sind nicht hinnehmbar. Unabhängig von der aktuellen Auseinandersetzung hat die KV hier einen Versorgungsauftrag und damit auch die Verantwortung, eine wohnortnahe medizinische Versorgung in der Region sicher zu stellen.
Der Senat hat keine rechtlichen Möglichkeit der Einflussnahme, allerdings sollte auch der neue Senat politisch weiterhin auf eine funktionierende medizinische Versorgung in Buch drängen.
Das Verhalten der KV in dieser Frage ist inakzeptabel. Ihr geht es offensichtlich darum,
sich einer qualifizierten Konkurrenz für die niedergelassenen Ärzte in ihren Einzelpraxen
ein für allemal zu entledigen - gegen die Interessen der Patientinnen und Patienten.
Alle MVZ‘s werden dabei unter Generalverdacht gestellt und ein Vorstandsmitglied der
Berliner KV unterstellt ihnen gar „kriminelle Energie“. Diese Kampagne gipfelt in der
Forderung der KV, Polikliniken in Trägerschaft von Kliniken grundsätzlich nicht mehr zuzulassen.
Die KV ist gut beraten, ihre internen Verteilungskämpfe nicht auf Kosten einer
optimalen Versorgung der PatientInnen auszufechten.
DIE LINKE hat sich schon immer für eine medizinische Versorgung eingesetzt, die eine
enge Verzahnung von stationären und ambulanten Leistungen beinhaltet. Ebenso fordern wir schon lange eine Zulassungspraxis, die den Gegebenheiten vor Ort im Interesse der Patientinnen und Patienten Rechnung trägt. Zur Sicherstellung der weiteren Arbeit der Medizinischen Versorgungszentren ist eine Änderung der bundesgesetzlichen Regelungen nötig.
Wie in den Krankenhäusern muss auch in medizinischen Versorgungszentren eine
Behandlung durch andere Fachärzte oder Assistenzärzte im Rahmen ihrer Weiterbildung ermöglicht werden. Eine analoge Regelung wie in den Kliniken wäre hier nötig. Dort ist die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten nicht nur üblich, sondern im Rahmen der Ausbildung auch notwendig.
Ansprechpartnerin:
Elke Breitenbach
Telefon: 23252572
V.i.S.d.P.: Sören Benn