24.05.2012
Verdrängung nicht gestoppt
Am 4. April hat der rot-schwarze Senat eine Rechtsverordnung (RV) zur Neuregelung der Kosten der Unterkunft für Hartz IV- und Sozialhilfebeziehende beschlossen.
Die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft sollen minimal angehoben, die Entwicklung der Richtwerte an den Mietspiegel gekoppelt und nach Energieträgern für die Ermittlung angemessener Heizkosten differenziert werden.
Das ist in mehrfachter Hinsicht unzureichend: In die Berechungen sind nur die einfache Wohnlage und größere Wohnungen eingeflossen. Es gibt aber zu wenige Wohnungen in einfacher Wohnlage, um allen KdU-Berechtigten entsprechenden Wohnraum bereit zu stellen und es gibt sehr viele kleine und teure Wohnungen. Deshalb unsere Forderung: Einberechnung der Wohnungen in einfacher und mittlerer Wohnlage und Einbeziehung auch der Wohnungen unter 40 qm. Dann kommt man auf realistische Richtwerte, die zumindest einen Verbleib in der Wohnung ermöglichen. Es sind keinerlei Zuschläge vorgesehen in den Gebieten, in denen der Verdrängungsdruck aufgrund steigender Mieten besonders hoch ist. Auch Zuschläge bei der Neuanmietung von Wohnungen sieht die RV nicht vor. Die Neuvermietungspreise liegen aber i.d.R. deutlich über dem Mietspiegelniveau und damit über den vorgesehenen Richtwerten der neuen RV Wohnen.
Der Senat rechnet die Richtwerte systematisch runter und beschleunigt damit Segregation und Verdrängung.
Stimmen und Stellungnahmen:
Mein Interview in der taz vom 24.5.2012: "Wir müssen die Richtwerte erhöhen". Mehr
Am 22.5.2012 stellte der Berliner Mieterverein eine Studie von TOPOS vor, derzufolge nach der neuen WAV über 70000 Berliner Haushalte höhere Wohnungskosten haben, als die WAV gestattet. Mehr
Die TOPOS-Studie findet sich hier
Linksfraktion Berlin: Kosten der Unterkunft: Richtwerte und Realität klaffen auseinander: Pressemitteilung von Uwe Doering zum Senatsbeschluss
Berliner Arbeitslosenzentrum: Neuregelung des Senats verstößt gegen Rechtslage. Mehr
Berliner Mieterverein: Wohnkostenübernahme bei Arbeitslosengeld II und Grundsicherung: Erhöhung der Unterkunftskosten nicht ausreichend und nicht verfassungskonform. Mehr