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01.01.2008 Antragsentwurf AV - Wohnen

Bundesratsintiative zur Ein-Jahres Regelung

Antragsentwurf AV - Wohnen

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zur Änderung des SGB II § 22 einzuleiten, die eine Überprüfung der Kosten der Unterkunft erst ein Jahr ab Bezug des Arbeitslosengeldes II allgemeinverbindlich regelt.

Begründung:

In der Vergangenheit sah die Ausführungsvorschrift Wohnen (AV Wohnen) in Berlin eine Überprüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten erst  nach einem Jahr ab Bezug des Arbeitslosengeldes II vor.

Diese Regelung wurde sowohl vom Landes-, als auch vom Bundesrechnungshof und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages kritisiert. Obwohl ein solches Verfahren von vielen Seiten sozial- und arbeitsmarktpolitisch als sinnvoll erachtet wurde, musste es geändert werden, da es nicht der geltenden Rechtsauffassung entsprach.

Formuliertes Ziel des SGB II ist in erster Linie die Wiedereingliederung der Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Diese Chance ist im ersten Jahr des Arbeitslosengeld-II-Bezugs besonders hoch. Den Langzeitarbeitslosen sollte auch in Zukunft die Möglichkeit gegeben werden, ihre Anstrengungen darauf zu konzentrieren, wieder eine existenzsichernde Beschäftigung zu finden. Deshalb soll der Berliner Senat eine Bundesratsinitiative initiieren, durch die verbindlich geregelt wird, dass die Überprüfung der Wohnkosten erst nach einem Jahr des Arbeitslosengeld-II-Bezugs stattfindet.