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Anfragen und aktuelle Informationen zu den Wohnungskosten

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Kleine Anfrage vom 22.2.2012: Mehr als 100.000 Bedarfsgemeinschaften zahlen mehr Miete als sie erstattet bekommen - Zwangsumzüge drohen

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Kleine Anfrage vom 7.3.2012: Daten zu Kostensenkungsverfahren bei ALG-II-Beziehenden

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Kleine Anfrage vom 27.6.2012: Erzwungene Wohnungsumzüge Berlin von Sozialhilfeberechtigten nach SGB XII

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Mdl. Anfrage vom 30.8.2012: Keine Anwendung der Berliner Wohnaufwendungsverordnung auf Bezieher von Sozialhilfe (SGB XII)

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26.04.2013

WAV erneut vor Gericht gescheitert - Senat muss handeln

Sozialgericht verwirft Heizkostenpauschalen

Seit dem 1. Mai 2012 gilt die neue Wohnaufwendungsverordnung (WAV), mit der die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft für Arbeitslosengeld II Beziehende, Rentnerinnen und Rentner mit Grundsicherung, Sozialhilfe Beziehende und Menschen mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geregelt wird.

Nun ist die WAV zum zweiten Mal binnen weniger Wochen von einem Gericht für unwirksam erklärt worden. Mehr

07.03.2013

Neue WAV weder gerichtsfest noch realitätstauglich

Die neue Wohnaufwendungsverordnung (WAV), die im Land Berlin die Kosten der Unterkunft für Hartz-IV- und Sozialhilfe-Beziehende, hat vor Gericht keinen Bestand.

Die neue WAV ist grade knapp ein Jahr im Amt, da hat das Sozialgericht bereits in einem Fall geurteilt, die WAV bilde den Wohnungsmarkt nicht realistisch ab. Auf die Erstattung der Kosten der Unterkunft angewiesene Menschen haben keine realistische Chance, eine Wohnung innerhalb der geltenden Richtwerte anzumieten, oftmals nicht mal zu behalten. "Die Werte haben keine Substanz", heißt es in dem Urteil wörtlich. Der in dem Verfahren erfolgreiche Rechtsanwalt Kay Füsslein erläutert die Hintergründe in seinem Blog

Darüber berichten jetzt auch das Neue Deutschland und die taz.

Jetzt ist der Senat gefordert, die WAV zügig den Realitäten auf dem Wohnungsmarkt anzupassen. Mehr

 

 

15.04.2012

Senat legt neue Rechtsverordnung vor

Neuregelung Kosten der Unterkunft unzureichend

 Der rot-schwarze Senat hat am 4. April eine neue Rechtsverordnung zur Regelung der Kosten der Unterkunft für Hartz-IV- und Sozialhilfebeziehende beschlossen. Diese war längst überfällig, ist jedoch absolut nicht ausreichend. Mehr

 

03.11.2010

Die Berliner Wohnungsregelungen für Hartz-IV-Beziehende

Eine Chronologie der AV Wohnen

Seit der Einführung des Hartz-IV-Gesetzes sind die Kommunen für die Wohnkosten von Langzeitarbeitslosen zuständig. Weder die damalige Bundesregierung, noch die nachfolgenden, waren bereit, allgemeinverbindliche Kriterien für das im Hartz-Gesetz festgeschriebene „angemessene“ Wohnen festzulegen.

Damit mussten die einzelnen Kommunen Kriterien für die Angemessenheit der Wohnungskosten entwickeln und entsprechend unterschiedlich sind sie. In Berlin, als Stadtstaat, gilt eine Wohnungsregelung für alle Bezirke, die Ausführungsvorschrift (AV) Wohnen.

Diese AV Wohnen wird der wohnungspolitischen Realität in Berlin schon lange nicht mehr gerecht. Deshalb fordern wir eine rechts- und gerichtsfeste Neuregelung, die die gleichen Ziele verfolgt: die Menschen den Verbleib in ihren Wohnungen und Kiezen ermöglichen, Segregation vermeiden, Zwangsumzüge verhindern. Tatsächlich müssen derzeit rund ein Drittel aller Bedarfsgemeinschaften mehr Miete zahlen als die Jobcenter erstatten. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage hervor. Die Anhebung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft ist danach dringend erforderlich. Mehr


Zur Geschichte

Die Berliner Wohnungsregelung wurde im Juli 2005 eingeführt. Sie verfolgte die Ziele  erzwungene Umzüge von ALG II- Empfangenden zu vermeiden, Segregation zu verhindern und die Bevölkerungsvielfalt in den Wohnquartieren zu erhalten. Die AV Wohnen enthält weitgehende Ausnahme- und Härtefallregelungen. Als einziges Kriterium für die Angemessenheit der Wohnkosten gilt die Höhe der Brutto-Warmmiete und nicht wie an anderen Orten die Quadratmeterzahl der Wohnung.
In begründeten Einzelfällen können die festgelegten Richtwerte um bis zu zehn Prozent überschritten werden, Dies gilt insbesondere für Alleinerziehende und Schwangere, bei mindestens 15 jähriger Wohndauer und wenn die Betroffenen auf ein bestimmtes soziales Umfeld angewiesen sind, z.B. Kinder auf ihre Schulen oder Kitas. Darüber hinaus existieren umfassende Härtefallregelungen, die insbesondere für Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderungen und über 60 jährige gelten.

Falls die Kosten zu hoch sind und keine Ausnahme- oder Härtefallregelung greift, heißt das nicht, dass damit automatisch ein Umzug ansteht. Bevor es zu einer Aufforderung zum Umzug kommt, muss das Jobcenter zum einen prüfen, ob die angegebenen Kosten des/der VermieterIn korrekt sind. Zum anderen muss eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgenommen werden. Dabei wird geprüft, ob die Aufwendungen für einen Umzug geringer sind als die weitere Übernahme der höheren Wohnkosten für einen Zeitraum von zwei Jahren.

Liegen die Kosten trotzdem über den Richtwerten, können die Betroffenen prüfen, ob sie die Möglichkeiten haben diese zu senken, z.B. durch Untervermietung. Wer seine Wohnung trotz höherer Kosten nicht verlassen möchte, hat die Möglichkeit die Differenz selbst zu zahlen, z.B. aus zusätzlichem Einkommen oder aus Vermögen.

Bis zum Jahr 2009 galt, dass im ersten Jahr des ALG-II-Bezugs keine Mietfestsetzung stattfand - die realen Kosten für die bestehenden Wohnungen wurden gezahlt. Erst nach einem Jahr haben die Jobcenter die Mietkosten auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Diese sozial- und stadtentwicklungspolitisch sinnvolle Regelung musste der Senat auf Druck der Bundesregierung zurücknehmen. Seitdem werden die Wohnungskosten sofort überprüft und müssen gegebenenfalls gesenkt werden. Trotzdem hat der Bund das Land Berlin verklagt. Angeblich habe das Land zu viele Wohnkosten für Langzeitarbeitslose bezahlt - zum Verständnis: rund ein Viertel der Wohnkosten muss der Bund bezahlen. Näheres dazu gibt es hier

Im Dezember 2009 bestätigte das Bundessozialgericht, dass die Berliner "Ein-Jahres-Regelung" unzulässig war. Der Bund konnte sich mit seiner Forderung nach 47 Mio. Euro Schadensersatz nicht durchsetzen, aber 13 Mio. musste das Land Berlin für seine " großzügige" Regelung zahlen. Mehr können Sie der Pressemitteilung der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Carola Bluhm, entnehmen...

Die Richtwerte der AV Wohnen sind unzureichend
Die Mieten und Nebenkosten sind auch in Berlin gestiegen. Die Richtwerte für die Mietkosten der AV Wohnen sind jedoch seit 2005 gleich geblieben. Einzige Ausnahme: der Richtwert für Ein-Personen-Haushalt wurde Anfang 2009 von 360 auf 378 Euro erhöht. Das reicht nicht aus. Wir halten eine Überarbeitung der AV Wohnen für unbedingt notwendig.
Auch wer eine neue Wohnung anmieten möchte oder muss, wird mit den Richtwerten nur noch in ganz wenigen Lagen in der Stadt eine Wohnung finden.

Die Erfahrungen mit der Umsetzung der AV Wohnen durch die Job Center habeb gezeigt, dass viele Verbesserungen möglich und nötig sind.
Seit Ende 2008 versuchen wir unseren Koalitionspartner SPD zu einer Anpassung der Berliner AV Wohnen zu bewegen- bisher mit mäßigem Erfolg. Sie haben lediglich der Erhöhung der Richtwerte für Ein-Personen- Haushalte zugestimmt. Darüber hinaus konnten unsere SenatorInnen ein Moratorium bis zur Festsetzung neuer Richtwerte vereinbaren. Das heißt, dass dann kein Kostensenkungsverfahren eingeleitet wird, wenn die Kosten die gültigen Richtwerte nur aufgrund aktuell gestiegener Betriebskosten übersteigen. Näheres dazu finden Sie hier

Sowohl Ende 2008, als auch im Frühjahr 2009 hat die Linksfraktion der SPD mehrere Anträge der Linksfraktion zur AV WohnenAnträge vorgelegt, die Vorschläge für Änderungen der AV Wohnen enthalten. Wir wollen eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Richtwerte entsprechend der realen Mietpreisentwicklung. Wir haben Vorschläge unterbreitet, wie wir weitere Segregation vermeiden zum Beispiel durch Sonderregelungen für Stadtteile  in denen weniger als 10% der Wohnbevölkerung Arbeitslosengeld II Empfangende sind. Darüber hinaus machen wir Vorschläge für eine verbesserte Umsetzung und Beratung bei den Job Centern, im Sinne der Betroffenen. 

 

Auch andere haben Vorschläge für eine Änderung der AV erarbeitet:

 

Hilfe und Beratung für Betroffene: