Meine Abgeordnetentätigkeit betreibe ich hauptberuflich und meine monatlichen Einkünfte resultieren ausschließlich aus meinen Bezügen als Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses. Ich habe keinerlei Nebeneinkünfte!
Diese monatlichen Einkünfte bestehen aus einer Grunddiät von monatlich 3.477,00 € brutto, von der Steuern und der Solidaritätsbeitrag abgezogen werden. Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten die Berliner Abgeordneten nicht.
Darüber hinaus erhalte ich monatlich eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von 1.018,00 €. Diese Kostenpauschale ist für die Bezahlung der Kosten vorgesehen, die im Zusammenhang mit dem Mandat entstehen, wie z.B. Fahrtkosten, Kosten für Büromaterial, Veranstaltungskosten und Kosten für die Anschaffung von Fachliteratur. Dafür kann ich im Rahmen der Steuererklärung die sonst üblichen Freibeträge für Werbungskosten, Kilometerpauschalen usw. nicht in Anspruch nehmen.
Die Abgeordnetentätigkeit wird steuerlich dem Status von Freiberuflern gleich gesetzt. Von den 3.369,00 € brutto Grunddiät werden also alle Steuern und sonstigen Ausgaben (auch die freiwillige Krankenversicherung), die ansonsten in einen Arbeitgeber- und einen Arbeitnehmeranteil aufgegliedert sind, abgezogen. Lediglich zur Krankenversicherung bekomme ich einen anteiligen Zuschuss durch das Abgeordnetenhaus.
Ich spende 350,00 € im Monat an den Landesvorstand DIE LINKE Berlin und zahle 61,50 € Parteimitgliedsbeitrag.