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28.10.2010 Stellungnahme in der Ausschuss-Anhörung

Tatjana Forner und Safter Cinar

Der Berliner Landesbeirat für Integrations-und Migrationsfragen (LB) ist dem Vorschlag der AG Partizipation vom 22. April 2009 gefolgt und hat am 20. Januar 2010 dem Vorhaben „Partizipations-und Integrationsgesetz“ grundsätzlich zugestimmt.

Die AG-Partizipationsgesetz des LB hat den Entstehungsprozess des Gesetzes begleitet und ist vom LB beauftragt, dies weiterhin zu tun.

Zu dem ersten Referentenentwurf wurde von Verbänden und Migrantenorganisation u.a. in einer schriftlichen Anhörung Stellung bezogen und dieser liegt nun in der überarbeiteten Fassung den Vertretern der Fraktionen des Abgeordnetenhauses zur Diskussion vor.

Das ist der erstmalige Versuch einer Landesregierung, Partizipation und damit die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund gesetzlich zu fördern. Dieses Vorhaben verdient eine verstärkte inhaltliche Diskussion, besonders vor dem Hintergrund der gegenwärtigen politischen Debatte.Umso bedauerlicher ist es, dass Diskussionen oft unsachlich geführt werden und teilweise unrichtige Informationen dazu benutzt werden, um das Vorhaben zu diskreditieren.

Im Gegensatz zu der verbreitete Meinung einiger Kritiker, dass dieses Gesetz überflüssig ist, vertreten wir die Auffassung, dass es ein erster und wichtiger Schritt in die Richtung von mehr Beteiligung und Mitbestimmung von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland ist. Es ist ein Signal für mehr Chancengleichheit in Schule und Berufsleben, für mehr Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe und ein Impuls für die Motivation zu einer wie auch immer zu definierenden Integration in die Gesellschaft. Nicht ohne Grund heißt es „Partizipations- und Integrationsgesetz“. Es ist ein Anfang, dem in der nächsten Legislaturperiode weitere Schritte insbesondere im Bildungsbereich folgen müssen.

Ein anderer Kritikpunkt ist, das Gesetz trage reinen Symbolcharakter. Vieles sei bereits auch ohne ein Gesetz geregelt bzw. hätte ohne ein umfassendes Gesetz geregelt werden können. Richtig ist, dass mit diesem Gesetz bewusst ein Zeichen gesetzt werden soll, welche Ziele das Land Berlin zukünftig in Integrationsfragen verfolgt und welche Strukturen dafür geschaffen bzw. verstetigt werden sollen. Richtig ist auch, dass es darum geht, bestimmte Regelungen für alle Bereiche der Verwaltung und des öffentlichen Dienstes verbindlich zu machen, auch dadurch, dass sie eine gesetzliche Grundlage erhalten, auf die sich berufen werden kann. Nehmen wir die politische und mediale Diskussion um Fragen der Integration, so zeigt sich, dass in den letzten Jahren eine ausschließlich defizitorientierte, einseitig die Migrant/innen beschuldigende und sanktionierende Diskussion geführt wurde. Wir sind auch deshalb der festen Überzeugung, dass auch eine gewisse „Symbolik“ im Bereich der Integrationspolitik mehr als angebracht ist.

Worum geht es beim „Partizipations-und Integrationsgesetz“?

Grundsätzlich geht es um den Abbau struktureller Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund und um deren erweiterte gesellschaftliche und bildungspolitische Teilhabe.Erstens sollen bereits vorhandene, die Partizipation fördernde Strukturen gesichert und verstetigt werden. So soll die Position der Integrationsbeauftragten des Senats und der Bezirke sowie der LB auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und ihre Aufgaben und Kompetenzen definiert werden. Wegen des grundgesetzlich nicht vorhandenen kommunalen Wahlrechts für Drittstaatler, soll die Mitwirkung in den BVV-Ausschüssen als Bürgerdeputierte erweitert werden.

Zweitens soll -analog dem Landesgleichstellungsgesetz (Frauen), dem Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung und dem Seniorenmitwirkungsgesetz -die Vertretung von Menschen mit Migrationshintergrund in bestimmten Gremien sichergestellt werden. Drittens soll im Öffentlichen Dienst (ÖD) die interkulturelle Kompetenz als Grundkompetenz gefordert werden, der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund im ÖD ihrem Anteil in der Bevölkerung entsprechend angeglichen und mehr Chancengleichheit bei Bewerbungen und Beförderungen hergestellt werden. Hierzu gibt es die Überlegung, gewisse Kompetenzen, die zweifelsohne dringend gebraucht werden, in der Kriterienkatalog des ÖD aufzunehmen. Beispielsweise nachweisbare, gute Kenntnisse der Sprachen der Migrantenkommunities und interkulturelle Kompetenzen. Es geht hier nicht um Bevorzugung. Ein/e Bewerber/in, der/die zwar diese zwei Kriterien erfüllt, aber bei anderen weniger gut abschneidet, würde trotzdem nicht eingestellt werden. Die Berliner Polizei und die Feuerwehr praktizieren ähnliche Verfahren seit langem erfolgreich.

Wir haben Verständnis für die Diskussion über die Definition „Migrationshintergrund“ und das vorhandene Unbehagen. Dies statistisch zu erfassen ist aber notwendig, denn viele nationale und internationale Untersuchungen zeigen, dass es eine strukturelle Benachteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund insbesondere auf dem Arbeitsmarkt gibt. So hat bspw. der OECD-Beschäftigungsausblick 2008 festgestellt, dass die Hälfte der Arbeitslosigkeit von Migranten in Deutschland nicht durch mangelnde Qualifikation entsteht, sondern durch Diskriminierung. Um das festzustellen und zu beheben ist es notwendig, den ,,Migrationshintergrund" zu definieren und zu erfassen. Unsere Kritik an der vorgeschlagenen Definition „mit Migrationshintergrund“ geht in eine andere Richtung: Im Partizipations- und Integrationsgesetz wird von der Definition des Statistischen Bundesamtes abgewichen. Diese lautet: „Zu den Menschen mit Migrationshintergrund zählen „alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil“. (aus: Fachserie 1 Reihe 2.2 Migration in Deutschland 2008. Statistisches Bundesamt.) Kein Verständnis haben wir aber, wenn einzelne Senatsverwaltungen sich vorbehalten wollen, verschiedene Definitionen des Migrationshintergrunds je nach Bedarf anzuwenden.

Viel Kritik gibt es daran, dass das Gesetz keine „Verpflichtungen zur Integration“ beinhalten würde. Das hört sich vielleicht gut an, wie soll das aber genau aussehen?

Folgende Verpflichtungen werden unter anderem genannt:

  • Mädchen sollen zur Teilnahme am Sexualkunde-, Sport- und Schwimmunterricht verpflichtet werden – dies ist bereits geltende Rechtslage.
  • Es soll eine Teilnahmepflicht an Elternabenden geben. Es wird zwar nicht deutlich, ob dies für alle Eltern oder nur für solche mit Migrationshintergrund gelten soll, jedoch wäre beides eindeutig verfassungswidrig, so dass sich eine Diskussion erübrigt.
  • Einführung einer Kita-Pflicht. Auch hier ist nicht klar, ob dies für alle Kinder oder nur für solche mit Migrationshintergrund gelten soll. Allerdings ist es auch hier sehr zweifelhaft, ob ein solcher Eingriff in das Elternrecht verfassungsrechtlich zulässig wäre. Unabhängig davon: Solange die Kitas in Deutschland durch unzureichende Qualifikation und Bezahlung der Erzieher/innen sowie vor allem zu großen Kindergruppen gekennzeichnet sind, würde auch diese Verpflichtung wenig ausrichten.     

Nicht zuletzt gab es Kritik an der Möglichkeit, entsprechend der jeweiligen Religion Bestattungsrituale durchzuführen. Dies ist nicht nur ein Zeichen von Respekt vor anderen Religionen. Bei Menschen muslimischen Glaubens bedeutet sie auch eine finanzielle Entlastung, da die Verstorbenen zukünftig nicht mehr in die ehemalige Heimat überführt werden müssen. Diese Regelung wird bereits seit Jahren erfolgreich in NRW praktiziert, ohne dass es zu Problemen mit den Hygienevorschriften gekommen ist.

Ebenso sind die Änderungen im „Gesetz über die Sonn-und Feiertage“ und die Umbenennung der „kirchlichen Feiertage“ in „religiöse Feiertage“ ein wichtiges Zeichen der Anerkennung und des Respekts gegenüber der Religionsvielfalt in Deutschland. Bezogen auf Berlin, sind sie ein deutliches Zeichen an die nicht-christlichen Gemeinden in unserer Stadt, dass ihre Anwesenheit ernst genommen und respektiert wird.

Berlin wäre mit einem Partizipations-und Integrationssgesetz, wie auch bereits bei der Einsetzung des Landesbeirates für Integrations-und Migrationsfragen Vorreiter. Nicht polemische Kritik, sondern eine sachliche Diskussion und konkrete Verbesserungsvorschläge wären ein tatsächlicher Beitrag zur Integration.