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07.04.2011

Grenzen auf für ArbeitnehmerInnen

Unterstützung ist notwendig

Ab 1. Mai genießen auch ArbeitnehmerInnen aus den meisten osteuropäischen Staaten Freizügigkeit. Endlich – muss man sagen, denn die Bundesrepublik hat den osteuropäischen EU-Ländern zwar die Freizügigkeit für Kapital, Dienstleistungen und Waren zugestanden, nicht jedoch für ArbeitnehmerInnen. Die Folge: die OsteuropäerInnen hatten weniger Rechte als andere EU-BürgerInnen. Jetzt werden einige ArbeitnehmerInnen aus Osteuropa nach Deutschland kommen, und sie haben jedes Recht dazu. Aufgabe der Politik ist es, die Beschäftigten über ihre Rechte aufzuklären und sie bei der Wahrnehmung zu unterstützen. Wie ist Berlin aufgestellt? Hier erfahren Sie dazu mehr.

 

Hier finden Sie einige Beratungstellen: