Ab 1. Mai genießen auch ArbeitnehmerInnen aus den meisten osteuropäischen Staaten Freizügigkeit. Endlich – muss man sagen, denn die Bundesrepublik hat den osteuropäischen EU-Ländern zwar die Freizügigkeit für Kapital, Dienstleistungen und Waren zugestanden, nicht jedoch für ArbeitnehmerInnen. Die Folge: die OsteuropäerInnen hatten weniger Rechte als andere EU-BürgerInnen. Jetzt werden einige ArbeitnehmerInnen aus Osteuropa nach Deutschland kommen, und sie haben jedes Recht dazu. Aufgabe der Politik ist es, die Beschäftigten über ihre Rechte aufzuklären und sie bei der Wahrnehmung zu unterstützen. Wie ist Berlin aufgestellt? Hier erfahren Sie dazu mehr.
Hier finden Sie einige Beratungstellen:
- DGB Beratungstelle für entsandte Arbeitsneheminnen und Arbeitnehmer.
Hier eine Pressemitteilung von Wirtschaftssenator Harald Wolf und der DGB Vorsitzenden von Berlin-Brandenburg, Doro Zinke - Polnischer Sozialrat
- Die mobile Anlaufstelle für Wanderarbeiter/innen und Roma erreichen Sie über Südost Europa Kulur e.V. und über Amaro Drom
- Club Dialog
