14.12.2010
Rot-rot gewinnt gegen gelbe Gewerkschaft
Arbeitsgericht entzieht der Christlichen Dumping-Lohn-Gewerkschaft die Tariffähigkeit
LeiharbeiterInnen bekommen in der Regel weniger Lohn als die Stammbelegschaft und sie haben schlechtere Arbeitsbedingungen. Das Problem ist, dass die meist den tarifvertraglichen Regelungen entspricht. Viele Zeitarbeitsfirmen haben mit der Tarifgemeinschaft "Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“– kurz CGZP - Tarifverträge abgeschlossen und die sehen Dumping-Löhne um fünf Euro die Stunde und miese Arbeitsbedingungen vor.
Das bedeutet für viele LeiharbeiterInnen, dass sie aufstocken müssen. D.h., sie müssen, selbst bei voller Arbeitszeit, zusätzlich zu ihrem Lohn staatliche Leistungen beantragen. Durch diese Dumpinglöhne gehen auch den Sozialversicherungen Millionen von Beiträgen verloren. Menschen müssen von ihrer Arbeit leben können.
Der rot-rote Berliner Senat wollte das nicht länger hinnehmen und hat deshalb, gemeinsam mit der Gewerkschaft verdi, vor dem Arbeitsgericht geklagt. Dabei sollte die Tariffähigkeit der CGZP festgestellt werden. Ist sie tatsächlich eine Gewerkschaft und damit berechtigt Tarifverträge abzuschließen?
Die CGZP hat einige Flächen- und Hunderte Firmentarifverträge abgeschlossen, mit denen die Beschäftigten schlechter gestellt wurden. Das Arbeitsgericht Berlin hat im April 2009 der CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen und vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wurde dieses Urteil in zweiter Instanz Ende 2009 bestätigt.
Bleibt dieses Urteil nun rechtskräftig hätte dies weitreichende Konsequenzen. Die Tarifverträge wären mit sofortiger Wirkung ungültig. Für die etwa 200.000 LeiharbeiterInnen im gesamten Land würden sofort die Arbeitsbedingungen der Einsatzbetriebe gelten. Damit hätten sie, entsprechend des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) rückwirkend Anspruch auf den gleichen Lohn wie beim entleihenden Betrieb. Wenn kein anderer Tarifvertrag gilt, so das AÜG, gilt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), wonach die LeiharbeitnehmerInnen „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ wie die Stammbelegschaften erhalten.
Die IG Metall hat unterdessen Betriebe, in denen LeiharbeitnehmerInnen auf Grundlage von Dumping-Tarifverträgen beschäftigt sind, sowie Zeitarbeitsfirmen mit CGZP-Tarifverträgen aufgerufen, in ihren Bilanzen Vorsorge für mögliche Lohnrückforderungen und Zahlungen in die Sozialversicherungskassen zu treffen.
Die Erklärung zum Urteil des Landesvorsitzenden der Partei Die Linke, Klaus Lederer, finden Sie hier... und hier die der Gewerkschaft verdi...