Nachdem das Berliner Vergabegesetz aus dem Jahr 2008 dem sogenannten "Rüffert-Urteil" des europäischen Gerichtshofes zum Opfer fiel, wurde am 1.7.2010 ein überarbeitetes Gesetz beschlossen. Damit werden öffentliche Aufträge in Zukunft nur noch an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten einen Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde zahlen.
Viele der öffentlichen Aufträgen die das Land vergibt gehen an Branchen aus dem Niedriglohnbereich, wie z.B. Gebäudereiniger, Sicherheits- und Wachdienste, oder Großwäschereien. Mit dem Gesetz tritt Berlin dem Sozialdumping entgegen. Der öffentlichen Hand kann „nicht zugemutet werden, dass sie Niedriglöhne subventioniert“, sagte Wirtschaftssenator Wolf.
Die Regelungen im Berliner Vergabegesetz verbinden die Vergabe von Aufträgen:
- an die Zahlung von Tariflöhnen für die Branchen des Entsendegesetzes und im Bereich von Verkehrsdienstleistungen, mindestens aber an einen Stundenlohn von 7,50 Euro,
- an die Einhaltung ökologischer Standards,
- mit der Verpflichtung zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Unternehmen,
- an die Förderung von Ausbildung.
Dabei gelten die Mindestentgeltregelung in Berlin für alle Unternehmen und werden nicht, wie im rot-grünen Vergabegesetz von Bremen, im Falle dass sich ein ausländisches Unternehmen bewirbt, außer Kraft gesetzt.
Es ist uns leider bei den parlamentarischen Beratungen nicht gelungen die Höhe des Mindestlohns an die aktuelle DGB-Forderung von 8,50 Euro die Stunde anzupassen. Obwohl diese Forderung auch auf einem SPD Landesparteitag beschlossen wurde war die SPD-Fraktion mit Blick auf die damit verbundenen Mehrkosten zu diesem Schritt nicht bereit. DIE LINKE wird an dieser Stelle nicht locker lassen und an ihrer Forderung nach einer entsprechenden Anpassung festhalten. Dennoch übernimmt der rot-rote Senat mit dem Berliner Vergabegesetz eine Voreiterrolle in Sachen sozialer und ökologische Standards bei der öffentlichen Auftragsvergabe.
